BMJV plant verschärfte Regelung für Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sollen künftig eine Genehmigung einholen, wenn sie die Wohnungen aufteilen und einzeln an Kapitalanleger oder Selbstnutzer verkaufen wollen. Einen entsprechenden Vorschlag hat das Bundesjustizministerium in die laufenden Abstimmungen zur Novelle des Baugesetzbuchs eingebracht. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) belegt, dass der Wohnungsmarkt durch ein solches Umwandlungsverbot nicht entlastet wird.

Das BMJV will mit der Verschärfung der Genehmigungspflicht die aktuellen Mieter davor schützen, dass sie im Falle von Aufteilungen aus ihren Wohnungen gedrängt werden. Der bereits bestehende dreijährige Kündigungsschutz oder der bis zu zehnjährige Schutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt reichen dafür nicht aus, so die Argumentation. Die neue Regelung ist zunächst für höchstens fünf Jahre geplant. Angehörige des Eigentümers sollen davon ausgenommen sein. Bauminister Horst Seehofer (CSU) hat sich ebenfalls für schärfere Regeln bei Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen ausgesprochen.

Die Autoren der Studie argumentieren, die bisherigen Mieter seien aufgrund des bereits heute bestehenden dreijährigen Kündigungsschutzes ausreichend vor Verdrängung geschützt. In Regionen mit starker Wohnungsknappheit können Mieter die Kündigung sogar bis zu zehn Jahre aufschieben. In der jüngsten Jahresstatistik des Deutschen Mieterbundes nehmen Beratungen zu Umwandlungen/Eigentümerwechsel mit 0,7 Prozent eine marginale Rolle ein.

Ein Umwandlungsverbot könnte diverse negative Folgen nach sich ziehen, so eine Studie des IW Köln. Die bisherigen Mieter hätten keine Möglichkeit, die Wohnung zu erwerben, was jedoch vielfach für sie günstiger wäre. Die ohnehin stagnierende Eigentumsquote würde weiter verringert. Die Option für Menschen, an der Vermögensentwicklung im Wohnungsmarkt teilzuhaben und ihre Altersvorsorge zu stärken, werde deutlich eingeschränkt. Und: Durch eine Verknappung des Angebots an Eigentumswohnungen würde deren Wert steigen und damit die Hürde gerade für Privatleute zusätzlich erhöht.               

Als Alternative schlägt das IW Köln kommunale Kredite vor. Mit diesem Geld könnten Mieter, deren Wohnungen umgewandelt werden sollen, selbst kaufen und würden so von Mietern zu Eigentümern. Davon würden auch die Städte profitieren: Da Kreditausfälle in Deutschland gering sind, würden die Städte sichere Zinseinnahmen generieren.

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